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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUmsetzung der gesetzlichen Freistellung von FA52 Beiträge
AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen786759
Datum11.04.2014 16:34      MSG-Nr: [ 786759 ]7951 x gelesen

Geschrieben von Heinrich B.Du hast aber schon gesehen, das es sich um ein Bundesgesetz handelt, welches sich um Helfer im Katastrophenfall handelt? Im normalen Feuerwehrleben ist in diesem Fall das Brandschutzgesetz der einzelnen Bundesländer gültig und da steht was anderes drin.

Ja, der Einwand ist berechtigt. Ich hatte drauf verzichtet, die jeweiligen 16 Brandschutzgesetze einzeln zu lesen, da das Gesetz für mich nur ein Beispiel war um zu zeigen, dass der Gesetzgeber (zumindest ein Gesetzgeber) durchaus der Meinung ist, dass auch ein Arbeitgeber als "alle fünfe gerade sein lassen kann".

Geschrieben von Heinrich B.Da kann man mal sehen, das wir immer noch besser gestellt sind, als z.B. ein Helfer aus einer KatS-Einheit.


Punkt 1: NEIN, der Feuerwehrmann ist nicht besser gestellt als der KAT-S Helfer, da in beiden Fällen Anspruch auf das Arbeitsentgeld durch den Arbeitnehmer trotz Freistellung besteht. Es geht ja nur um die Erstattung des Lohnausfalls an den Arbeitgeber.

Punkt 2: Vermutlich ging man einfach davon aus, dass die Feuerwehr so häufig gebraucht wird, dass man bei Feuerwehrleuten immer den Arbeitgeber entschädigen muss während die KAT-S Einheiten so selten beim Einsatz sein dürften, dass hier dem Arbeitgeber mal das eine oder andere mal ein geringfügiger Verlust zumutbar gewesen wäre.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

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