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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUmsetzung der gesetzlichen Freistellung von FA52 Beiträge
AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen786758
Datum11.04.2014 16:20      MSG-Nr: [ 786758 ]7996 x gelesen

Geschrieben von Uwe S.
Sicher? Neulich hatte ich beim Surfen durch das große Netz einen Gesetzestext vor Augen, da stand nur drin, dass der Arbeitgeber Ausfallzeiten über 2 Stunden ersetzt bekommt. Daraus resultiert für mich, dass der Gesetzgeber (zu dem Zeitpunkt der Gesetzgebung) der Meinung war, dass "Kleinigkeiten" keiner besonderen Entschädigung bedürfen.


Du hast aber schon gesehen, das es sich um ein Bundesgesetz handelt, welches sich um Helfer im Katastrophenfall handelt? Im normalen Feuerwehrleben ist in diesem Fall das Brandschutzgesetz der einzelnen Bundesländer gültig und da steht was anderes drin.
Das macht übrigens auch keinen Unterschied zwischen einem normalen Feuer und einer Katastrophe. Da kann man mal sehen, das wir immer noch besser gestellt sind, als z.B. ein Helfer aus einer KatS-Einheit.

Gruß
Heinrich

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