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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Umsetzung der gesetzlichen Freistellung von FA | 52 Beiträge | ||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 786758 | ||
Datum | 11.04.2014 16:20 MSG-Nr: [ 786758 ] | 7996 x gelesen | ||
Geschrieben von Uwe S.
Du hast aber schon gesehen, das es sich um ein Bundesgesetz handelt, welches sich um Helfer im Katastrophenfall handelt? Im normalen Feuerwehrleben ist in diesem Fall das Brandschutzgesetz der einzelnen Bundesländer gültig und da steht was anderes drin. Das macht übrigens auch keinen Unterschied zwischen einem normalen Feuer und einer Katastrophe. Da kann man mal sehen, das wir immer noch besser gestellt sind, als z.B. ein Helfer aus einer KatS-Einheit. Gruß Heinrich | ||||
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