Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Umsetzung der gesetzlichen Freistellung von FA | 52 Beiträge |
Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Clausthal / Niedersachsen | 786424 |
Datum | 08.04.2014 17:20 MSG-Nr: [ 786424 ] | 8215 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Und wie Regeln wir dies in Regionen, deren Bedarf dann deutlich überdeckt wird, wenn auch nur jedes Unternehmen einen Feuerwehrangehörigen angestellt haben muss? Ich denke nur an Stadtstaaten oder Städte, die sogar Obergrenzen für Ihre Wehrgrößen vorgeben? In Berlin hat allein die Handwerkskammer über 30.000 Mitgliedunternehmen. Das wären bei einer Wehrstärke von 30 FA mehr als 1000 freiwillige Feuerwehren (angenommen, dass jeder Betireb nur einen FA stellen muss), die man benötigen würde. Bisher hat Berlin 57. Da müssten also noch einige geründet werden. Wird so eine Regelung dann gerade für ländliche Regionen zum weiteren Standortnachteil? Wie gehen wir mit Grenzregionen um? Ich sehe hier sogar die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Gleichbehandlung gefährdet. Deshalb halte ich persönlich eine solche Regelung der Strafzahlungen für völlig ungeeignet und nicht zielführend.
Gruß
Mario
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