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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Umsetzung der gesetzlichen Freistellung von FA | 52 Beiträge | ||
Autor | Lars8 B8., Weinstadt / Baden-Württemberg | 786315 | ||
Datum | 07.04.2014 20:07 MSG-Nr: [ 786315 ] | 8912 x gelesen | ||
Hallo zusammen, Geschrieben von Dirk G. Geschrieben von Jürgen M."z.B. höherwertige Rechtsgüter?" Alles was mit dem Schutz des "Leben" zu tun hat. Kranken- und Altenpflege, Rettungsdienst, usw. aber auch Polizei oder Betreuer von entsprechend "schutzbedürftigen" Personen (z.B. Behinderten o.ä.). Geschrieben von Dirk G. Geschrieben von Jürgen M."z.B. die Kindergärtnerin die ihre Gruppe auch bei Alarm nicht alleinlassen kann" Bei Feuerwehreinsätzen geht es um (zwar überraschende, aber) planbare Abwesenheit eines Arbeitnehmers, die jedoch umgehend zu erfolgen hat. Bei dem oben genannten Beispiel (Verletzung) stimmt es zwar mit der Rückfallebene, aber diese Rückfallebene muss auch erst anlaufen, das dauert Zeit, die bei einem Feuerwehreinsatz ja nicht gegeben ist. Und glaub mir aus eigener Erfahrung, das kann auch etwas dauern, es wäre nicht das erste Mal, das bei mir (Rettungsdienst) nach Abtransport der einzigsten Betreuungsperson die Polizei bis zum Eintreffen der "Rückfallebene" die Betreuung übernimmt, kurz zwar, aber doch notwendig. Du schreibst ja auch, das es sich am Beispiel eines Regelkindergarten um dann eine eventuell provisorische Betreuung handelt, diese kann man bei einem plötzlichen Ereignis (Verletrzung) akzeptieren, nicht aber bei planbaren (und dazu zähle ich Feuerwehreinsätze, siehe oben) Vieles ist planbar, aber auch mit Zeit verbundennull Viele Grüße Lars _______________________________________________ Alle Texte von mir in diesem Forum sind meine eigene private Meinung und stehen in keinerlei Zusammenhang mit meiner beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit. | ||||
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