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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gesetzliche Hilfsfrist und Feuerwehr | 58 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 786313 | ||
Datum | 07.04.2014 19:22 MSG-Nr: [ 786313 ] | 12482 x gelesen | ||
Geschrieben von Heiko L. Nur haben die Eltern eine geringere Hemmschwelle ihre Rechte ggf. juristisch einzufordern. Wobei die Leute statistisch bestimmt eher Kinder haben als Opfer des kritischen Wohnungsbrandes zu werden. Geschrieben von Heiko L. Ich bin mir Sicher, das wenn KITAs und Schulen von Ihrem Recht auf Brandschutzerziehung Gebrauch machen würden, die ehrenamtlichen Brandschutzerzieher schnell an ihre Belastungsgrenze kommen würden... Also Arbeit wäre bestimmt genug da. Jein. Das ist nur jetzt interessant wo die Freiwillige Feuerwehr = kostenlose Feuerwehr ist. Muss ich jemanden bereithalten und bezahlen der das macht entstehen kosten. Wenn ich die Kosten versuche über Gebühren wieder reinzuholen schaffe ich einen Markt und irgendwann habe ich einen Dienstleister der das für die Hälfte macht. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job" | ||||
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