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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUmsetzung der gesetzlichen Freistellung von FA52 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg786305
Datum07.04.2014 17:46      MSG-Nr: [ 786305 ]8952 x gelesen

hallo,

Geschrieben von Dirk G.kann nur ein sehr seltener Fall sein.
sorry - schlecht gewähltes Beispiel

ich versuche es jetzt nochmal:

Papa ist alleine mit seinem 6 Monate alten Sprössling daheim. Melder geht los.

und jetzt?

ich denke da kann im Gesetz viel drinstehen. Es ist keinem Feuerwehrangehörigen zuzumuten ein bei einem Alarm sein kleines Kind unbeaufsichtigt daheim alleine zu lassen.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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