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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Umsetzung der gesetzlichen Freistellung von FA | 52 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 786305 | ||
Datum | 07.04.2014 17:46 MSG-Nr: [ 786305 ] | 8952 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Dirk G. kann nur ein sehr seltener Fall sein. sorry - schlecht gewähltes Beispiel ich versuche es jetzt nochmal: Papa ist alleine mit seinem 6 Monate alten Sprössling daheim. Melder geht los. und jetzt? ich denke da kann im Gesetz viel drinstehen. Es ist keinem Feuerwehrangehörigen zuzumuten ein bei einem Alarm sein kleines Kind unbeaufsichtigt daheim alleine zu lassen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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