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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGesetzliche Hilfsfrist und Feuerwehr   58 Beiträge
AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern786297
Datum07.04.2014 15:52      MSG-Nr: [ 786297 ]12931 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Sebastian K.Wird TIBRO denn Werte liefern?

Aktuelle Zwischenergebnisse aus dem Projekt werden auf der vfdb-Jahresfachtagung im Juni vorgetragen werden.

Ganz allgemein liegt es nicht im Wesen von Grundlagenforschung, Blaupausen zu produzieren, die "off-the-shelf" via copy&paste in Bedarfspläne eingefügt werden können. Vielmehr dient sie dem Erkenntnisgewinn und dem Anstoß des Meinungsbildungsprozesses interessierter Kreise.

mkG
Adrian Ridder

Take Care, Be Careful, Stay Safe!


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atemschutzunfaelle.eu

"Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen

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