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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Umsetzung der gesetzlichen Freistellung von FA ![]() | 52 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 786292 | ||
Datum | 07.04.2014 13:10 MSG-Nr: [ 786292 ] | 8955 x gelesen | ||
Geschrieben von Rainer K. Muss evt. sogar ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter den Feuerwehreinsatz in der gesetzlichen Ruhezeit vor Dienstbeginn (i.d.R. 11 Stunden) untersagen, wenn dieser dann z.B. im Fahrdienst eingesetzt wird und nicht ersetzt werden kann? Anders herum. Der FM ist, wenn er eine ausreichende Ruhezeit vor Arbeitsbeginn nicht hatte, natürlich auch dann von der Arbeit freizustellen. Auch dafür greift die Freistellungspflich und die Lohnfortzahlung. Der Einsatz ist dann, was die Protokollierung betrifft, entsprechend so lange weiter laufen zu lassen, bis die Ruhezeit erfüllt ist. Der AG hat für solche Ausfälle selbst Vorsorge zu treffen. Der MA könnte ja auch krank sein. Geschrieben von Rainer K. Gilt z.B. für Rettungsdienstpersonal mit Fahrtätigkeit (NEF-Fahrer), Lokführer, Bus- und LKW-Fahrer usw., wenn kein Ersatz eingeplant ist und die Dienstleistung vertraglich erbracht werden muss. Der Arbeitgeber muss hier für solche unerwarteten Ausfälle sowieso Vorsorge treffen. Krankheit, Stau,... um seine Betriebsabläufe sicher stellen zu könne. Tut er das nicht, dann fällt das ür ihn offensichtlich unter allgemeines Risiko. Und so muss er das dann auch für den Fall des Feuerwehreinsatzes seines MA akzeptieren. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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