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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gesetzliche Hilfsfrist und Feuerwehr ![]() | 58 Beiträge | ||
Autor | Rain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein | 786286 | ||
Datum | 07.04.2014 11:37 MSG-Nr: [ 786286 ] | 13560 x gelesen | ||
Moin, wenn ein Gesetz-/Verordnungs-/Erlassgeber Bestimmungen festlegt, von denen er weiß, dass sie in vielen Fällen objektiv nicht eingehalten werden können, dann wird er sich schwer tun, die Nichterfüllung zu sanktionieren. Sonst müsste er nämlich Maßnahmen ergreifen, um der ausführenden Ebene die notwendigen Mittel für die Aufgabenerfüllung zur Verfügung zu stellen - und die gibt es nicht. Rechnen wir mal realistisch über den "breiten Daumen", was notwendig wäre, damit eine Freiwillige Feuerwehr innerhalb einer Eingreifzeit von 8 Minuten (von Alarmierung bis Eintreffen am Einsatzort) tätig werden kann: Damit eine Einsatzkraft innerhalb von 5 Minuten ausrückebereit auf dem Fahrzeug sitzen kann, darf sie eine reine Fahrzeit zum Gerätehaus von höchstens 3 Minuten haben. Dabei sind das Verlassen der Wohnung/des Arbeitsplatzes, Weg zum Parkplatz/zur Garage, Abstellen des Fahrzeugs am Gerätehaus, Umziehen, Aufsitzen mit insgesamt 2 Minuten sicher nicht zu großzügig bemessen. 3 Minuten reine Fahrzeit in geschlossener Ortschaft bedeuten max. 2,5 km Fahrtstrecke mit dem Auto oder 1 km Fahrtstrecke mit dem Fahrrad. Es verbleiben 3 Minuten Anmarschzeit zum Einsatzort. In geschlossener Ortschaft sind unter Ausnutzung des Wegerechtes so max. 3 km Anfahrtstrecke zu bewältigen. Die Eingreifzeit von 8 Minuten ließe sich also nur halten, wenn alle benötigten Einsatzkräfte (mind. vollständige Staffel mit 4 AGT plus ggfs. DL-/RW-Besatzung?) rund um die Uhr im Umkreis von 2,5 km um das Gerätehaus verfügbar sind (Wohnung und Arbeitsort) u n d der Einsatzort max. 3 km Fahrtstrecke entfernt liegt. Wenn wir ehrlich sind, ist das flächendeckend - selbst als optimale Zielvorstellung - unrealistisch! Sogar die Berliner Feuerwehr arbeitet mit abgestuften Hilfsfristen. Das Stadtgebiet ist in die Schutzzielklassen A (Innenstadt) und B (Außenbezirke) eingeteilt. Nur in der Schutzzielklasse A sollen 90% der Einsatzorte in 8 Minuten erreicht werden. Darum halte ich es für an der Zeit, den Bürgern reinen Wein einzuschenken und sich von unrealistischen Zielvorgaben zu verabschieden. An abgestuften Hilfsfristen führt kein Weg vorbei, wenn wir sie denn überhaupt ernst nehmen wollen. Viele Grüße von der grauen Ostsee Rainer | ||||
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