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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGesetzliche Hilfsfrist und Feuerwehr58 Beiträge
AutorHeik8o L8., Maintal / Hessen786270
Datum06.04.2014 23:44      MSG-Nr: [ 786270 ]13527 x gelesen

Naja, beides sind im weitestgehenden Fall gesetzliche "Arbeiten". Nur haben die Eltern eine geringere Hemmschwelle ihre Rechte ggf. juristisch einzufordern. Gegenfrage: Wie kommst Du darauf das bezahltes FW Personal nur Bereitschaft hat. Ich bin mir Sicher, das wenn KITAs und Schulen von Ihrem Recht auf Brandschutzerziehung Gebrauch machen würden, die ehrenamtlichen Brandschutzerzieher schnell an ihre Belastungsgrenze kommen würden... Also Arbeit wäre bestimmt genug da.

Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen.
Konrad Adenauer

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