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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Thema Gesetzliche Hilfsfrist und Feuerwehr   58 Beiträge
AutorRalf8 L.8, Pfungstadt / Hessen786264
Datum06.04.2014 22:16      MSG-Nr: [ 786264 ]15028 x gelesen

Vor Jahren gab es mal eine Behauptung, dass eine Person, die ca 13 Minuten in einem verqualmten Gebäude liegt keine Überlebenschance hat. Nach 17 Minuten der Brandentwicklung kann es zur Durchzündung kommen. In der Folge setzte man die Eintreffzeit der Feuerwehren auf 10 Minuten um den Bürger zu retten und die Durchzündung zu vermeiden.
Ich habe den Eindruck, dass dieses heute keinen mehr interessiert. Wieso sonst zuckt man nur noch mit den Schultern und sagt : "Geht nicht" und meint man kann die Zeit einfach verlängern. In den Gesetzen steht, dass ein Feuerwehrangehöriger für Einsätze freizustellen ist. Aber der Gesetzgeber tut nichts dafür, dass der Feuerwehrmann, wenn er das macht, keinen Nachteil erleidet. Also bleibt er weg, wenn er beim arbeiten ist. Folge: die Tagesalarmsicherheit ist nicht mehr gegeben. und wir sagen: Dann können wir es nicht ändern und sollten die Zeiten verlängern.
Mein Meinung: Traurig, dass wir unsere Ziele, dem Menschen zu helfen, gerade verkaufen. hoffentlich werden wir nicht selbst einmal Opfer unserer eigenen Schwäche, die Stärken der Freiwilligen Feuerwehr einzufordern. Und vielleicht schaffen wir uns damit nicht sogar selber ab.
eine schöne Woche und hoffentlich sichere Tagesalarmstärken
Ralf Leistner

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