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Feuerwehrmann
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUmsetzung der gesetzlichen Freistellung von FA   52 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg786223
Datum06.04.2014 13:39      MSG-Nr: [ 786223 ]9261 x gelesen

Geschrieben von Ralf R.begibst du dich für mich ins Abseits.

Und ich kann nur hoffen, das du nciht mal krank wirst oder alt, weil dann ist für dich auch kein Arbeitsplatz mehr da deiner Logik nach, sorry, das ist ja total daneben...


Warum? Es geht darum, einen gesetzlichen Auftrag der Daseinsvorsorge des Sattates zu erfüllen. Den abwehrenden Brandschutz und alles was da mit dran hängt. Und um dieses - aus meiner Sicht deutlich höher angesiedelte - Ziel zu erreichn müssen eben irgend welche anderen Ziele die sich der Staat (zwischenzeitlich m.E. ohnehin in inflationärer Weise) gegeben hat hinten an stehen. Denn was ist die Alternative: Alle bekommen keine Leistung der Daseinsvorsorge "Feuerwehr" mehr, weil nicht genügend einsatzfähige Kräfte eingestellt werden können.

Nebenbei. Wenn man (in größeren Kommunen) meinen anderen Vorschlag "HA-Wache light", nämlich die formale Einstellung als HA Einsatzkraft Feuerwehr (mit Ausbildung FF) und die Abordnung zur Tätigkeit in anderen Bereiechen (Verwaltung, Bauhof,....) wählen würde, dann würde da berhaupt nur uneingeschränkt einsatzdiensstaugliche Personen eingestellt.

Und bei der Variante der "FM-Quote" einfach mal vor dem Kritisieren überlegen. Das sind ja keine Quoten von 1 FM je 3 AN. Da werden noch genügend Stellen dabei sein, in denen man Personen beschäftigen wird, die nicht einsatzdiensttauglich sind. Ach ja, und erzähle mir, vor allem in der freien Wirtschaft, bitte keiner, dass das AGG da immer strikt umgesetzt wird. Da wird selbstverständlich auch lieber jung, gesund und "formbar" (und billig) eingestellt, als alt/ krank/ teuer. Das mag man kritisieren, aber es ist eben Realität.

Und für die FM heute hätte das den Vorteil, dass sie vom lästigen Mitarbeiter der ja immer mal wieder fehlt zu Aktivposten werden, die vermeiden, dass das Unternehmen die Ersatzzahlungen leisten muss.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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