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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Umsetzung der gesetzlichen Freistellung von FA | 52 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 786220 | ||
Datum | 06.04.2014 13:06 MSG-Nr: [ 786220 ] | 9079 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Sebastian K. In dem Zusammenhang mit den Rathausmitarbeitern sollten dann auch Regelungen auf den Prüfstand, wie z.B. in RLP, wo öffentliche Arbeitgeber keinen Erstattungsanspruch untereinander haben. Wenn du dann eine Kreisverwaltung oder gar ein Landesamt in der Kommune hast, die ihre eigenen Haushalte versuchen krampfhaft im Lot zu halten, kann ich jeden Amts-/Abteilungsleiter verstehen, der den Feuerwehrangehörigen krumm ansieht, wenn der zum Einsatz geht. Da geht auch Potential verloren, natürlich weniger als in den kommunalen Gemeindeverwaltungen (die wiederum aber auch lange nicht an jedem Feuerwehrstandort zu finden sind). Nicht nur da!! ich arbeite zum Beispiel bei unseren Verbandsgemeindewerken in der Veraltung, wir sind ein Unternehmen nach der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung mit eigenem Wirtschaftsplan und unabhängig vom Haushalt. Aufgrund der Gesetzesregelung hat mein direkter Arbeitgeber (die Verbandsgemeindewerke) keinen Erstattungsanspruch gegenüber dem Eigentümer meines Arbeitgebers (der Verbandsgemeinde) und somit gehe ich quasi "umsonst" zu Einsätzen. Ganz überspitzt könnte man sogar sagen, meine Personalkosten im Einsatzfall fließen 1:1 in die Wasser- und Abwassergebühren mit rein von dem Wasser, was ich dann im Einsatz auch noch quasi "kostenlos" durch die Gegend spritze. Gruss Ralf Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | ||||
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