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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Umsetzung der gesetzlichen Freistellung von FA ![]() | 52 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 786176 | ||
Datum | 05.04.2014 17:05 MSG-Nr: [ 786176 ] | 10031 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian K. Wenn man die überzeugen will, geht das meiner Ansicht nach nur übers Geld. Ja, aber m:E. anders als Du denkst ;-) Iirgend wo in den Untiefen des Forums ist sicherlich noch mein Vorschlag. Die Feuerwehrdienstpflicht die heute am Gemeindeeinwohner hängt wird auf die Unternehmen ausgedehnt. Jedes Unternehmen muss abhängig von der Zahl seiner Mitarbeiter FM stellen nach vorgegebenen Qualitätskriterien). Erfüllt ein Unternehmen dies nicht, ist eine Ausgleichzahlung fällig. Diese hat eine "schwerzhafte" Höhe, nämlich 1/3 Personalkosten einer durchschnittlichen HA-Kraft. Sprich für immer 3 nicht gestellte EA-Kräfte kann ich dann eine HA-Kraft bezahlen. Und natürlich zählt auch die Stadtverwaltung samt allen zugehörigen Eigenbetrieben und anderen Untergliederungen selbst dazu. Durch dieses Verfahren wird der Feuerwehrmann unter den Mitarbeitern, der heute nur Kosten verursacht und Aufträge in verzug bringt plötzlich zum Aktivposten, da er hilft, eine jährliche zahlung in fünfstelliger Höhe zu vermeiden. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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