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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Umsetzung der gesetzlichen Freistellung von FA | 52 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 786166 | ||
Datum | 05.04.2014 16:08 MSG-Nr: [ 786166 ] | 10031 x gelesen | ||
Geschrieben von Anton K. Vielleicht könnte man da auch die "normalen" AG überzeugen, ihre Mitarbeiter frei zu stellen.Wenn man die überzeugen will, geht das meiner Ansicht nach nur übers Geld. Die derzeitigen Lohnfortzahlungen sind zwar gut und schön, aber der Arbeitgeber hat darüber hinaus diversen anderen Aufwand, den er nicht ersetzt bekommt: Die Arbeit bleibt liegen, Einnahmen zur Deckung von z.B. Maschinenkosten kommen nicht rein, und selbst den Gewinnausfall des Unternehmers darf man hier ruhig mal berücksichtigen. Im dümmsten Fall springt dem heimischen Handwerker ein Kunde ab, weil ein Termin mal nicht eingehalten werden kann... Deshalb sollte man überlegen, ob man dem Arbeitgeber die Einsatzkraft nicht nur weiterhin "leidlich ersetzt", sondern eben freikauft. Entweder Lohnausfall + X %, oder pauschale Sätze pro Freistellung oder Freistellungsstunde. Wie hoch das ausfallen muss, um wirksam zu sein, da gibts klügere Köpfe für. Und dass das Geld kostet, ist klar. In dem Zusammenhang mit den Rathausmitarbeitern sollten dann auch Regelungen auf den Prüfstand, wie z.B. in RLP, wo öffentliche Arbeitgeber keinen Erstattungsanspruch untereinander haben. Wenn du dann eine Kreisverwaltung oder gar ein Landesamt in der Kommune hast, die ihre eigenen Haushalte versuchen krampfhaft im Lot zu halten, kann ich jeden Amts-/Abteilungsleiter verstehen, der den Feuerwehrangehörigen krumm ansieht, wenn der zum Einsatz geht. Da geht auch Potential verloren, natürlich weniger als in den kommunalen Gemeindeverwaltungen (die wiederum aber auch lange nicht an jedem Feuerwehrstandort zu finden sind). Ich denke, wirklich nachhaltig geht es hier und da nur übers Geld weiter. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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