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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Umsetzung der gesetzlichen Freistellung von FA ![]() | 52 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 786162 | ||
Datum | 05.04.2014 15:11 MSG-Nr: [ 786162 ] | 10837 x gelesen | ||
Geschrieben von Anton K. Warum sollen sie ihre Arbeitnehmer freistellen, wenn die Arbeiter, Angestellten und Beamten der Gemeinde aus dem Rathausfenster zuschauen. Das habe ich noch nie kapiert. ;-)Wie die aus dem Fenster schauenden Rathausmenschen in Deutschland jemals die flächendeckenden Personalprobleme im abwehrenden Brandschutz werden lösen können, habe ich noch nie kapiert (und die Gründe dafür hier öfters beschrieben). Dass es aber vereinzelt Orte gibt, in denen die (grundsätzlich geringfügigen) Möglichkeiten der Verstärkung durch kommunale Mitarbeiter noch nicht ausgeschöpft sind, bestreite ich nicht. Wobei die Gründe dafür oft auch auf beiden Seiten zu suchen sind. Geschrieben von Anton K. Und wenn das wirklich vor Gericht erzwungen würde, dass ein FA(SB) freigestellt werden muss, denn muss ich der(die)jenige einen neuen AG suchen.Das wird mit Sicherheit passieren. Und der Arbeitgeber wäre doch schön doof, wenn er eine Kündigung oder andere Personalentscheidungen mit der Freistellung begründen würde. Und das wissen die Feuerwehrleute und Kommunen i.d.R., so dass die sich auch hüten werden, den Arbeitgebern in der Gemeinde deshalb irgendwie blöd zu kommen. Genauso wie man wohl auch weiß, dass ein Gericht in dem Falle auch andere unangenehme Fragen stellen und Schlussfolgerungen entwickeln könnte. Wenn z.B. der Einsatzgrund keine originäre oder zeitkritische Feuerwehrtätigkeit war, oder der Personalansatz grundsätzlich unangemessen (das wissen die Gerichte, vgl. div. Urteile zu Kostenersatzfragen). Oder Gründe im Feuerwehrangehörigen selbst, der z.B. seinen eigenen Einsatzwert (Qualifikation) für Kleineinsätze überbewertet hat, oder Schleifen auf dem Melder hat die ihm niemand offiziell zugewiesen hat... Gerichtliche Prüfungen der Freistellungspflicht könnten also sowohl Kommune/Feuerwehr, als auch Einsatzkraft, als auch den Arbeitgeber gleichzeitig zu Verlierern machen, und wer will das schon? Die Gründe für das "stille Hinnehmen" von "Verstößen" gegen die Freistellungspflicht sind also vielseitig. Dementsprechend gibt eine Entscheidungssammlung der RLP-Gerichte, die ich eben mal durchsucht habe, für die Freistellungsregelungen keinen einzigen Treffer her. Und die landesweit vermutlich meistgenutzte Kommentierung zu unserem Brandschutzrecht liest sich in diesem Punkt übrigens genauso, wie politische Sonntagsreden: inniges Appellieren an die Betriebe, Darstellung der "Vorteile" der Beschäftigung von Feuerwehrleuten, Bitten und Wünschen..., und sieht (im Gegensatz zu anderen Fragen) nicht wirklich wie ein für Rechtsfragen und -probleme hilfreiches und fundiertes Hintergrundmaterial aus. Die Freistellungspflicht im Brandschutzrecht ist nunmal faktisch ein ziemlich zahnloser Tiger. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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