Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Umsetzung der gesetzlichen Freistellung von FA | 52 Beiträge |
Autor | Jan 8K., Magdeburg / ST | 786154 |
Datum | 05.04.2014 13:46 MSG-Nr: [ 786154 ] | 9973 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Gut, ich hatte mir das jetzt so vorgestellt dass der FA dem AG seine Tätigkeit in der FF mitteilt, dieser von vornherein die Teilnahme an Einsätzen während der Arbeitszeit verbietet und aufgrund dieses Verbotes ein FA sich an die Gemeinde gewendet hat.
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