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Feuerwehrgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDas mysteriöse Konto der Heider Feuerwehr110 Beiträge
AutorDarr8e H8., hamburg / Hamburg785912
Datum31.03.2014 13:56      MSG-Nr: [ 785912 ]27059 x gelesen

Geschrieben von Christian F.Wie gesagt. Für mich ist die sauberste Lösung eben die Teilung in

1. Sondervermögen der Gemeinde wie in §18 FwG Ba-Wü für alles was mit Festivitäten und Konsum zu tun hat


Man möge mich bitte berichtigen, aber die Variante "Sondervermögen" steht m.W. doch ausschließlich den Feuerwehren in Ba-Wü zur Verfügung. Also für "Rest-Deutschland" kein brauchbarer Lösungsvorschlag.
Denn keine betroffene Wehr bekommt mal eben schnell ihr Fw.-Gesetz passend geändert, also diesbezüglich besser nur real umsetzbare Varianten diskutieren.


Geschrieben von Christian F.2. Die Vereinnahmung von Spenden durch die zweckgebundene Zuwendung durch den Spender über den kommunalen Haushalt.

Das ist aber von den Ortswehren so gar nicht gewollt, denn dann müßte die Gemeinide als Spenbescheinigung-Aussteller ja auch beaufsichtigen und regulierend eingreifen, das diese Mittel 1.) entsprechend zweckgebunden und 2.) zeitnah genau so verwendet werden.
Aus leidiger Gewohnheit will sich da aber keine Wehr gerne reinreden lassen, sondern gefälligst selber ganz alleine und frei entscheiden, was - und auch wann - mit der Kohle passiert.
Es gibt also gewisse Abneigungen dagegen, Geld erst über die Gemeinde laufen zu lassen.

Denn die Ortswehren wollen - auch hier - die eierlegende Wollmilchsau.
Spendenbescheinigung ausstellen können
Steuererleichterung für Gemeinnützigkeit
Aber auf der anderen Seite absolute Verfügungshoheit über gesamtes Geld (genau wieviel gebe ich genau wann und genau wofür aus, und zwar unerheblich, ob für Anschaffungen oder Kameradschaftsveranstaltungen.
Das ist relativ flächendeckend jahrzehnte lang geübte Praxis, weil das "einfach schon immer so gemacht wurde" und sich niemand um Aufklärung in diesem Bereich bemüht hat.

Immer mehr Wehren gehen jetzt allerdings den Weg, Fördervereine zu Gründen, um "ihr" Geld auch zu schützen, bevor es Diskussionen gibt, wessen Geld das jetzt eigentlich (ohne Fw.- (Förder)Verein) ganz genau ist.

Es fehlt für die Interessierten nur ein bisschen an brauchbar aufbereiteten Informationen bezüglich z.B.
Wann Pflicht zur Steuererklärung
e.V. ja/nein, Vor-/Nachteile
Gemeinnütziger e.V. ja/nein, Vor-/Nachteile
Steuerfreigrenzen gemeinnütziger e.V.

Grüße
Hansi

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