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Kleinlöschfahrzeug
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaWas wurde aus den KLF-Konzepten ?46 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP785750
Datum28.03.2014 14:18      MSG-Nr: [ 785750 ]10524 x gelesen
Infos:
  • 18.01.19 DIN 14530-24 Löschfahrzeuge - Teil 24: Kleinlöschfahrzeug KLF

  • Geschrieben von Volker L.In RLP gab es mal einige Konzepte für KLF....lang' ist es her.Schön wärs. Das KLF wird von einigen, leider auch hohen bzw. entscheidenden und entscheidungsbeeinflussenden Köpfen immer noch als Nonplusultra verkauft.
    Die Entwicklung dieses Fahrzeuges, was mal (in Form der RLP-Landesrichtline entwickelt) als kleiner und billiger TSF/TSF-W-Äquivalent gepriesen und hinterher zur DIN wurde, kann man am schönsten anhand der Rahmendaten der Übersicht (2013, 2014 ist noch nicht online) zu den Förderbeträgen sehen:
    TSF: Zulässige Gesamtmasse 4.000 kg, zuwendungsfähige Kosten (Fahrgestell/Aufbau) 48.000 EUR
    KLF: Zulässige Gesamtmasse 4.750 kg, zuwendungsfähige Kosten (Fahrgestell/Aufbau) 66.000 EUR

    Geschrieben von Volker L.Daher meine Frage an die Kameraden aus RLP: was wurde aus diesen Fahrzeugen?Sie sollen lt. Landesmeinung weiterhin beschafft werden. Aus den 400l wurden 500l, aus der PFPN 6-500 eine PFPN 10-1000... Das KLF ist heute das, was früher das erste TSF-W war.
    Soweit auch nicht schlimm, aber: Sowohl früher (KLF-Richtlinie RP) wie aber auch heute noch wird das KLF allerdings nur in Ergänzung mind. eines Nachbar-TSF als vollwertiges Einsatzmittel gesehen (wobei das bei heutigen Fahrzeugen, wg. besagter TSF-W-Ähnlichkeit, ja völlig unnötig ist). So konnte man früher halt wunderbar neue Fahrzeuge für Standorte begründen, die eigentlich durch Nachbarorte mitabgedeckt werden konnten, personell/qualitativ alleine nicht mehr einsatzfähig waren, dies mit dem KLF dann aber auch technisch nicht waren und planmäßig gar nicht mehr sein mussten - das KLF als Fahrzeug für Bürgervereine zur Brauchtumspflege, Wasserspritzen, Festumzugsabsicherung und Straßekehren. Heute sieht das Fahrzeug aus wie oben beschrieben, ist deutlich teurer, aber die Landesplanung sieht den Einsatzwert eben immer noch so an wie damals...
    Gekauft wird es allerdings gefühlt deutlich weniger (klar: TSF = Feuerwehrführerschein, KLF liegt da schon an der Obergrenze; außerdem werden nach ein paar Jahren Pause auch wieder TSF-W in RLP gefördert), laut der Jahresstatistik 2012 (lt. Jahresberichte der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) im Vergleich zu 2011 müsste die Anzahl der Fahrzeuge in RLP sogar sinken. 2011 waren es 53 KLF in RLP, 2012 werden 41 Fahrzeuge genannt. Allerdings ist diese Statistik in diversen Punkten eh nichts wert, daher würde ich darauf nicht vertrauen, interessant (und schön) wäre es aber...

    Geschrieben von Volker L.Der Fahrzeugverbleib wäre nur noch ein "Sahnehäubchen" gewesen
    Geschrieben von Volker L. 4. Fa. Schmitz, Etscheid mit Fa. Ziegler, Giengen auf Kastenwagen Mercedes
    Sprinter
    Steinebach, hier allerdings nicht als einziges Fahrzeug eines Standorts, sondern Fuhrparkergänzung
    Geschrieben von Volker L. 2. Fa. Harz & Thies, auf Fahrgestell VW LT 35Niederkail, Spielzeugauto.
    Andere:
    Geschrieben von Volker L. 4. Fa. Schmitz,...auf VW LT 35: Hausen (ebenfalls Kastenwagen)
    Adik auf Transit
    Adik auf MB
    Adik auf Opel

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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