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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | VB in Windenergieanlage - war: Brand einer Windkraftanlage | 68 Beiträge | ||
| Autor | Joha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen | 785433 | ||
| Datum | 23.03.2014 17:51 MSG-Nr: [ 785433 ] | 11259 x gelesen | ||
Geschrieben von Franz-Peter L. Brandschutzanforderungen an WEA Die halten sich stark in Grenzen, da durch die Bank weg von einer niedrigen bis nicht vorhandenen Brandlast ausgegangen wird. Was ich bisher auf dem Tisch hatte, waren alles Genehmigungen im Einzelfall, auf den Windradtyp bezogen. Bei einem Brand in der Gondel wird ohnehin von einem Totalverlust ausgegangen. Ein Brand in Bodennähe (bei den Trafos) soll mit Schaum löschbar sein, das Schaummittel aben die Feuerwehren mitzubringen. Als LK haben wir beschlossen, WEA-Felder als Objekte auzunehmen, bei denen ein Feuerwehrplan von den Errichtern gefordert wird. Jede Anlage muss mindestens einmal im Quartal in die Wartung, entsprechend kann man bei einem Windpark mit 40 Anlagen davon ausgehen, dass immer jemand in einer Anlage arbeitet. Somit steigt natürlich das Risiko, dass was passiert. Die F-Pläne sollen als Inhalt haben: - die Identifikationsnummern der einzelnen Anlagen - Zufahren zu den Anlagen, insbesondere, wenn es über Feldwege geht - Grundaufbau der Anlage mit Schnitt der Gondel und Hinweisen auf für die Feuerwehr (Höhenretter) nutzbare Einrichtungen. | ||||
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