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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Brandschutztür außer Betrieb | 7 Beiträge | ||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 785385 | ||
Datum | 22.03.2014 15:43 MSG-Nr: [ 785385 ] | 1690 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas M. Erst diese (Er-)Kenntnis erlaubt uns die Frage zu beantworten wie gegen das vorsätzliche ausser Betrieb nehmen vorgegangen werden kann. wenn die Türe in der zugeteilten Gebäudeklasse gefordert laut Landesbauordnung,Musterbauordnung,PrüfvBau,Brandschutzkonzept,Planverfahren etc habe ich diese Geschrieben von Thomas M. diese (Er-)Kenntnis erlaubt uns die Frage zu beantworten wie gegen das vorsätzliche ausser Betrieb nehmen vorgegangen werden kann. wie ihr dagegen vorgehen könnt weiss ich nicht, allerdings könntest du ,wenn du in Menden UBM bist B.M fragen was er dazu meint,er sollte es eigentlich als Planberater in einer großen Brandschutzdienststelle wissen, was ich machen kann, weiss ich das steht bei mir in der BayBO,FBV und in der VVB, den Rest an Erkenntnis der mir noch fehlen sollte kommt aus den über 2000 Feuerbeschauen im allgemeinen Bauwesen und Sonderbauten,die ich schon durchgeführt habe und in der Regel fange ich mit der Kellertüre an. Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen? 'ramble on' Led Zeppelin II 1969 | ||||
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