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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaHilfsanlaufstellen im Falle Ausfall kritischer Infrastruktur122 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP785288
Datum20.03.2014 19:55      MSG-Nr: [ 785288 ]22649 x gelesen
Infos:
  • 28.11.16 Kat-Leuchttürme
  • 19.03.14 Notfunkeferat des DARC e.V.
  • 19.03.14 Bundestagsdrucksache 17/5672: Gefährdung und Verletzbarkeit moderner Gesellschaften am Beispiel eines großräumigen und langandauernden Ausfalls der Stromversorgung
  • 17.03.14 BBK: Kritische Infrastrukturen

  • Geschrieben von Christian R.Zumal man das Hilfsanlaufstellen-Konzept auch schon bei einem reinem Telefonausfall benötigen wird.Wenn diverse Netze auf einmal ausfallen, ja. Kann ich mir aber ohne Stromausfall dazu nicht vorstellen.
    Den Anlaufstellen im Sinne von besetzten Gerätehäusern nach der Checkliste in RLP liegt allerdings genau das zugrunde: Da man die fehlende Kommunikation (=> Notrufe) als die sicherste und erste Begleiterscheinung eines Stromausfalls sieht, soll die Anlaufstelle genau das halbwegs überbrücken, eben eine "bemannte Telefonzelle" im Ort sein. Mit den ganzen anderen Problemfeldern eines Stromausfalls, die erst später oder bei umfangreicheren Gebieten auftreten (können), haben diese Anlaufstellen noch gar nichts zu tun.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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