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Gesetzliche Unfallversicherung
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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaHilfsanlaufstellen im Falle Ausfall kritischer Infrastruktur122 Beiträge
AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen785089
Datum17.03.2014 19:33      MSG-Nr: [ 785089 ]24794 x gelesen
Infos:
  • 28.11.16 Kat-Leuchttürme
  • 19.03.14 Notfunkeferat des DARC e.V.
  • 19.03.14 Bundestagsdrucksache 17/5672: Gefährdung und Verletzbarkeit moderner Gesellschaften am Beispiel eines großräumigen und langandauernden Ausfalls der Stromversorgung
  • 17.03.14 BBK: Kritische Infrastrukturen

  • Geschrieben von Volker C.Laut der GUV Info " Sicherheit im Feuerwehrhaus" http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-8554.pdf
    MUSS eine Fremdeinspeisung vorgesehen sein

    Laut der GUV Info muss ja so einiges im FW-Haus sein. Sicherlich gibt es aber für Bestandsbauten keine Nachrüstsplicht.. Weder für eine Fremdeinspeisung, noch für so manch andere Dinge, die dort geschrieben sind. Oder irre ich da?
    Ich denke, wenn dem so wäre, müssten sehr viele Feuerwehrhäuser modernisiert, umgebaut oder eben geschlossen werden.
    Real gesehen, denke ich, wären sehr viele Feuerwehren bei einem Stromausfall von länger als eine Woche und bei einer Fläche von 1 - 2 Landkreisen völlig aufgeschmissen...

    Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schopenhauer)
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    Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!
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    http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz

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