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Bürgerliches Gesetzbuch
RubrikJux + Tollerei zurück
ThemaDie Jahreshauptversammlung26 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.784914
Datum13.03.2014 16:29      MSG-Nr: [ 784914 ]6565 x gelesen

Geschrieben von Sebastian K.Du könntest also theoretisch einen Verein gründen, der die Geschicke und Beschlüsse zum Großteil dem Vorstand per Satzung zuschreibt, und sich als gesamte Mitgliederversammlung nur alle paar Jahre mal trifft, bzw. zu den "Pflichtversammlungen" des BGB (Vorstandswahlen, Satzungsänderung etc.).
Gerade wenn es um gemeinnützigen Vereine geht, sollte man doch eine jährliche Versammlung abhalten. Zumindest sieht das so die Mustersatzung der OFD Niedersachsen vor. Ebenfalls empfiehlt das unser Steuerberater, damit man bei den Rechenschaftsberichten die zum Finanzamt gehen, nicht ein böse Überraschung erlebt. Und man kann sich als Vorstand - insbesondere Kassenführer - jedes Jahr entlasten lassen. Was ja für Haftungsfragen auch nicht ganz unwichtig ist.

Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
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Geändert von Christian B. [13.03.14 16:30] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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