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Rubrik | Jux + Tollerei | zurück | ||
Thema | Die Jahreshauptversammlung | 26 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 784903 | ||
Datum | 13.03.2014 13:54 MSG-Nr: [ 784903 ] | 6786 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian S. Abgesehen davon das es durchaus Vereinsangelegenheiten gibt die in der Öffentlichkeit nichts zu suchen haben, wie will man das handhaben bei einer Versammlung, selbst wenn man diese splittet? Dann erkläre mir doch mal, wie du insbesonders in Zeiten von Fressenbuch und Co etwas vor der Öffentlichkeit geheim halten willst, was du auf einer Versammlung für alle FA (SB) oder alternativ für alle Vereinsmitglieder sagen willt? Umgekehrt sind doch beide Veranstaltungen (Dienstveranstaltung für alle FA SB oder Jahreshauptversammlung für alle Vereinsmitglieder) zunächst einmal nicht öffentliche Veranstaltungen. Ich persönlich habe übrigends den Verdacht, dass man gelegentlich über die Vermischung von Behörde und Verein gerne eine möglichst große Ja-Sager Masse erreichen will, und dass man über den Behördenweg (Dienstveranstaltung + Anwesenheitspflicht) die Beschlussfähigkeit einer Versammlung erreichen will. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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