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Mehrzweckfahrzeug;
Mehrzweckfahrzeug (Bayern), ähnlich MTW
Mehrzweckfahrzeug mit Ladehilfe (RLP), Spezifiziert in TR 5 RLP, drei größen, ähnlich GW-L
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAbschlussbericht Zukunftsfähige Feuerwehrstrukturen in RLP36 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP784702
Datum09.03.2014 10:02      MSG-Nr: [ 784702 ]15717 x gelesen

Asche auf mein Haupt...
Geschrieben von Steffen W.Die "Technischnische Richtlinie" des Landes Rheinland-Pfalz sieht für ein "Mehrzweckfahrzeug (MZF) 1" (vorzugweise Staffelkabine) ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5t vor.Hatte weiter oben die 2009er Richtlinie verlinkt und die aktuellere (Nov. 2012) unterschlagen. Man sollte halt nicht nur Links im Browser haben, sondern auch ab und zu mal schauen obs was neueres gibt...

MZF 1 in RLP haben ein zulässiges Gesamtgewicht von 4 to.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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