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Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAbschlussbericht Zukunftsfähige Feuerwehrstrukturen in RLP36 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz784655
Datum08.03.2014 14:58      MSG-Nr: [ 784655 ]15961 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Steffen W.Wir haben 2013 ein MZF1 (mehr Bilder hier: Fahrzeugübergabe) auf Ford Transit bekommen. Dort sind noch ~500kg Zuladung möglich wenn das Fahrzeug voll besetzt ist.

Entschuldigung. Hauptzweck eines MZF1 ist neben dem Transport von 6 Mann in der Kabine auch der Transport von Ladung. 500kg (ist da wenigstens die Besatzung feuerwehrüblich mit 90kg pro Person gerechnet?) ist meines Erachtens für ein Fahrzeug mit Ladefläche, die von der Größe her sicherlich mindestens 4 Europaletten aufnehmen kann und fast Stehhöhe bietet, doch eher ein Witz als eine ernsthafte Zuladung. Andere fordern ja bei jedem x-beliebigen FW-Fahrzeug ohne gesonderte Ladefläche (also z.B. (H)LF, MLF o.ä.) schon mindestens 200kg Reserve.

Geschrieben von Steffen W.Wobei es ist wieder ein zweischneidiges Schwert, man "kastriert" sich aufgrund dieser Grenze von 3,49t selbst obwohl das Fahrgestell mehr könnte und man ja z.B. als Zuggewicht auch 4,25t erreichen darf. Das ist aber wieder eine andere Problematik!

1. gab es nie und gibt es keine Grenze bei 3,49t, ebensowenig wie es jemals eine bei 7,49t gab. Klasse B geht bis einschließlich 3,5t, Klasse C1 bis einschließlich 7,5t.

2. sollte man dann wenigstens in dem Fall Stufe 1 des FW-Führerscheins nutzen, wenn auch das Fahrgestell schon mehr hergibt. Eine Zuladung von 1t bei vollbesetzter Kabine ist da schon eher sinnvoll.

Gruß,
Michael

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