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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | Schicht-Modell sorgt bei Rettungswache für Ärger
| 53 Beiträge | ||
| Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 783492 | ||
| Datum | 18.02.2014 01:02 MSG-Nr: [ 783492 ] | 4295 x gelesen | ||
Hallo, geschrieben von Christian F.: Mir geht es nicht um den Wert, der als Arbeitszeit im Vertrag steht. Mir schon. Das ist nämlich die Grundlage, auf der ich tätig werde. Sondern um die Zeit, die der Arbeitnehmer nicht selbst bestimmt am Arbeitsplatz verbringt. Dass man diese Zeit (formal) in einen Arbeitszeitanteil und einen Bereitschaftszeitanteil aufgeteilt hat um gewissen konstrukte möglich zu machen steht auf einem anderen Blatt. Aber die Zeit, die der Arbitgeber dem Arbeitnehmer quasi über die Vergütung "abgekauft" hat hat im besonderen Umfeld von Fw und RettD immer die gesamte Zeit von betreten der Wache bis zum verlassen der Wache umfasst. Damit hat der Arbeitgeber zur Abdeckung seines Personalbedarfes kalkuliert. Ja, richtig. Im besonderen Umfeld von Feuerwehr und Rettungsdienst! d.h. der Arbeitnehmer war bisher bereit, für seine monatliche feste Vergütung 48h (oder früher sogar 56h) pro Woche seiner Lebenszeit am Arbeitsplatz zu verbringen (egal wie die Zeit formal genannt wird) und dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stehen. Richtig. Zu den Konditionen, die in diesem besonderen Umfeld von beiden Seiten vereinbart waren. Nun, da plötzlich alles Arbeitszeit heißt, er aber im schlechtesten Fall nur gleich viel, im besten Fall (48h statt 56h) sogar deutlich weniger Zeit am Arbeitsplatz verbringen muss und gleich viel geld wie bisher bekommt, ist das plötzlich ungerecht. Nö, das ist nicht ungerecht, hat auch nie jemand behauptet. Ist zwar bitter für den Arbeitgeber, ist aber nun mal so. Gab es aber übrigens auch schon früher. Mit den 48 h ist der Arbeitnehmer aber nach wie vor länger da, am Arbeitsplatz, als sein verbeamteter Kollege im Polizeivollzugsdienst oder in der Verwaltung. Und wenn der Arbeitgeber nun plötzlich auf die Idee kommt, die 48 h zur Vollarbeitszeit zu machen, sich nicht mehr an das besondere Umfeld Feuerwehr und Rettungsdienst und die Konditionen, die vereinbart wurden, halten möchte, darf der Arbeitnehmer doch wohl auf die vertraglich vereinbarte, normale Regelarbeitszeit verweisen? Und da kommt für mich einfach der Punkt, an dem ich die Argumentation abseits der formaljuristischen Debatte zum Thema Arbeitszeit/ Bereitschaftszeit nicht mehr nachvollziehen kann. Ich schon. Seltsame Betrachtungsweise, daß der Arbeitgeber natürlich einseitig die Vereinbarungen aufkündigen kann - z.B. Ruhemöglichkeiten streicht und vor allem den Dienst in sechs Stunden Blöcke teilt - der Arbeitnehmer das aber hinzunehmen hat, weil er ja 48 h Anwesenheitszeit zugestimmt hat. Gruß Daniel
Geändert von Daniel R. [18.02.14 01:03] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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