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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaSchicht-Modell sorgt bei Rettungswache für Ärger   53 Beiträge
AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen783487
Datum17.02.2014 23:44      MSG-Nr: [ 783487 ]4387 x gelesen

Hallo,

geschrieben von Christian F.:
Der Arbeitgeber hätte aber eigentlich dann rechnen müssen, das das gehalt bisher für 48h - 5X h "Arbeitszeit" bezahlt wurde und sagen müssen "gut, ich teile das monatsgehalt durch die bisherige Stundenzahl, das gibt den Stundensatz und damit rechne ich dann die neue 40h-Woche mit entsprechendem (niedrigeren) Monatsgehalt aus. Auch nicht wirklich schön, diese Lösung...
Kaum! Der Arbeitgeber bezahlt das Gehalt für die regulären 38,5, 40 oder 41 Stunden Arbeitszeit. Auf die 48 Stunden, die der Beamte bei der BF oder der Mitarbeiter im RD arbeitet / anwesend ist, kommt man nur, weil die Differenz eben Bereitschafts- (oder wie auch immer) Zeit ist! Daher hinkt auch der folgende Vergleich:

Selbst bei der Polizei, als doch vergleichsweise artverwandte Truppe, gibt es keine vergleichbare Regelung mit Ruheräumen etc. Da bist Du, wenn Du Schicht hast i.d.R. auch schon immer durchgehend am arbeiten. Und A8 Polizeiobermeister ist nichts anderes als A8 Oberbrandmeister der Berufsfeuerwehr. Nur der eine arbeitet in seiner Schicht voll durch, der andere hat einen Ruheraum Der eine hatte immer schon öfters in der Woche kurze Schichten (da bei der Polizei keiner auf die Idee gekommen wäre, 24er Schichten zu fahren), der andere mußte in der Vergangenheit nur 2-3 Mal die Woche zum Dienst antreten.
Mit einem gewaltigen Unterschied: Der eine hatte 40 und hat 41 Stunden (? - so in dem Dreh), der andere 48 oder früher 56 - für die er in der Tat dafür nur 2 - 3 Mal die Woche zum Dienst fuhr.

muss man eben im gegebenen System "optimieren", d.h. in dem Rahmen, den eine (m.E. recht unsinnige) Rechtsprechung gesetzt hat unter den gegebenen Bedingungen (d.h. Geld = endlich, denn weder die Kommunen noch die RettD-Träger haben Gelddruckmaschinen im Keller stehen) eine möglichst hohe Outputleistung zu erzeugen.
Das hat man, zumindest im RD, in den vergangenen Jahren "sehr erfolgreich" getan. Und nun wird man, vor allem im RD, langsam mal der Realität ins Auge blicken müssen, daß nichts, auch nicht der RD, billiger wird. Ich weiß nicht, ob die Kostenträger überhaupt schon realisiert haben, was (u.a. mit dem Notfallsanitätergesetz) da auf sie zurollt... Ansonsten magst Du die Rechtsprechung unsinnig finden, ich finde sie nur recht (sic!) und billig.


Gruß

Daniel

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