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Notstromaggregat
Technisches Hilfswerk
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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaKHD in Slowenien101 Beiträge
AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern783376
Datum16.02.2014 13:13      MSG-Nr: [ 783376 ]46986 x gelesen
Infos:
  • 12.02.14 weitere SEA nach Slowenien verlegt (THW Niefern, Ba-Wü)
  • 06.02.14 THW: Eisregen in Slowenien - Aggregate laufen
  • 05.02.14 Facebook Noe122
  • 05.02.14 Bericht auf www.wiesbaden112.de
  • 05.02.14 Video HR-Online
  • 05.02.14 Anhänger für WLF

    alle 11 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Geschrieben von Ralf R.
    Insofern würde ich die Bemerkung das Bayern ja Hilfe schickt, auch wenn sie blau ist, etwas anders formulieren. Die Bundesrepublik Deutschland schickt Hilfe die über den EU-Hilfsmechanismus angefordert worden ist. Dies Hilfe leisten beim EU-Krisenreaktionszentrum gelistete Einheiten des THW.
    Du hast aber schon gelesen, was ich zuvor geschrieben hatte?

    Geschrieben von Markus R.
    Laut PM des BayStMIBV sind aus Bayern auch vier Notstromaggregate von Wasserwirtschaftsämtern (Aschaffenburg, Bad Kissingen, Nürnberg) entsandt worden. Sie ergänzen wohl die drei Notstromaggregate der bayerischen THW-Ortsverbände.
    Es ging darum, dass aus Bayern von eigenen staatlichen Einrichtungen (Wasserwirtschaftsverwaltung) auch vier NSA nach Slovenien entsandt wurden. Also nicht von klassischen Katastrophenschutzeinheiten, sondern eben von Landesbehörden (die nach dem BayKSG innerhalb Bayern jedenfalls auch der Katastrophenhilfe verpflichtet wären). Hierauf bezog sich auch meine Aussage, dass dieses Mal keine roten Fahrfahrzeuge bzw. Einheiten unterwegs wären.

    Dass unser Innenministerium keinen direkten Zugriff auf das THW und deren OVs (als Bundesanstalt) hat und hier auch direkt keine Einheiten in Gang setzen kann ist mir durchaus klar. Allerdings verfügen in Bayern diverse THW-OVs im Rahmen der örtlichen Gefahrenabwehr durchaus über Landesausstattung (also durch Bayern finanziert) bzw. Kreisausstattung (finanziert durch die Kommunen), hier hätten dann die Kostenträger/ Eigentümer dieser Ausstattung ein Mitspracherecht, ob und ggf. wann das THW mit dieser Ausstattung in einen (ggf. auch länderübergreifenden) Einsatz geht. So ist es zumindest bei uns im Landkreis mit der kommunal finanzierten Ausrüstung geregelt...

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