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Bürgerliches Gesetzbuch
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehrverein e.V. ohne Einsatzabteilung32 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg783349
Datum15.02.2014 14:49      MSG-Nr: [ 783349 ]8203 x gelesen

hallo,

Geschrieben von Jakob T.Nein, so einfach ist es nicht. Wie schon mehrfach geschrieben, der Vereinszweck ist der elementare Grundbaustein des Vereins. Hieran macht sich auch die Entscheidung über die Gemeinnützigkeit fest.

Ich kann die gesamte Satzung bei einer Mitgliederversammlung ändern. Nur nicht den Vereinszweck. Dafür gibt es nach BGB Regularien, und diese sind bindend einzuhalten.

da ist zu recht die Hürde hoch gesetzt.

Sonst könnte man ja mit einem gemeinnützigen Förderverein anfangen Spenden usw. zu sammeln. Wenn genug zusammengekommen ist macht man ne Versammlung und ändern den Vereinszweck von "Förderung des Brandschutzes" in "Förderung des geselligen Zusammenseins der Vereinsmitglieder" um und haut dann das Vereinsvermögen mit einem rauschenden Fest auf den Kopf. Das sollte schon nicht so einfach möglich sein.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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