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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrverein e.V. ohne Einsatzabteilung | 32 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 783301 | ||
Datum | 14.02.2014 19:06 MSG-Nr: [ 783301 ] | 9207 x gelesen | ||
Ich nochmal. Gerade kurz mit einem Bekannten telefoniert der sich ein wenig mehr mit der Materie auskennt. Sein Rat: "Nehmt die aktuelle Satzung und geht zu einem Anwalt der sich auch Vereinsrecht auskennt. Eine Ferndiagnose ist da nicht so einfach." Das ganze muss absolut wasserdicht sein, sonst droht Ungemach. Das kann im Extremfall zu: Der Verein wird für den Zeitraum, in der ihm die Gemeinnützigkeit aberkannt wird, hinsichtlich Umsatzsteuer, Ertragsteuer und Erbschafts-/ Schenkungssteuer veranlagt. Die bewilligte Steuerfreiheit zeigt keinerlei Wirkung mehr. Der Verein kann behördlicherseits aufgelöst und liquidiert werden. Die Mitglieder des Vorstandes können in die persönliche Haftung bis in ihr Privatvermögen in Anspruch genommen werden. Also ein heißes Eisen. Ich würde die Finger davon lassen selbst "herumzudoktern" aus wenn einige Antworten hier recht gut klingen. Man hängt schneller als man denkt. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | ||||
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