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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Neues von der Zulassungsstelle...Probleme durch SEPA-Lastschrift | 20 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 M.8, Ludwigshafen / Rheinland-Pfalz | 783151 | ||
| Datum | 12.02.2014 21:19 MSG-Nr: [ 783151 ] | 4593 x gelesen | ||
Hallo, die Aussagen meines Vorredners sind so zum Teil nicht korrekt. Ja, es gibt mit dem neuen SEPA Verfahren, die SEPA Basislastschrift und die SEPA Firmenlastschrift. Die Unterscheidung gab es aber auch schon vorher, war aber nur wenigen bekannt. SEPA Basislastschrift = bisheriges Einzugsverfahren (normale Lastschrift) SEPA Firmenlastschrift = bisheriges Abbuchungsverfahren Genau wie das Abbuchungsverfahren, ist auch die SEPA Firmenlastschrift einsetzbar in Bereichen wo kein Privatkunde beteiligt ist bzw. war. ABER: Die SEPA Firmenlastschrift muss nicht zwingend eingesetzt werden. Auch im Zahlungsverkehr zwischen Firmen ist die SEPA Basislastschrift nicht nur gängig, sondern üblich. Das hängt auch damit zusammen, dass bei der SEPA Firmenlastschrift bei der Bank des Zahlungspflichtigen hinterlegt werden muss und nicht bei dem Gläubiger verwaltet wird. Der Aufwand dies zu tun ist für beide wesentlich grösser. Die SEPA Firmenlastschrift wird daher in der Regel nur bei Geschäften eingesetzt, wo regelmässig Ware im grösseren Umfang bezogen wird. (Kaufhäuser, uva. Tankstellen) Die KFZ Steuer wird grundsätzlich im SEPA Basislastschriftverfahren eingezogen, auch wenn es sich um Firmen oder Kommunen handelt. Somit handelt es sich also im hier geschilderten Problem nicht um ein Problem, das durch die SEPA Firmenlastschrift ausgelöst wird, sondern in der Regel um ein internes Problem innerhalb der Kommunen. Wie schon vorher geschrieben, ist es bei der Menge der Buchungen problematisch die Lastschriften immer korrekt zuzuordnen und deswegen wird damit sehr restriktiv umgegangen, weil es in der Kasse einfacher ist. Aber gerade im Zahlungsverkehr mit den Versorgungseinrichtungen (Wasser, Abwasser, Gas, Strom) ist das Einzugsverfahren sehr häufig anzutreffen, weil auch hier die Versorgungsträger darauf bestehen oder weil es dann bessere Tarife gibt. Dann wird das in der Regel auch gemacht. Es ginge also auch bei der KFZ Steuer. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Dann möchte ich gleich noch mit dem weiteren Irrglauben aufräumen. Ja, es ist richtig, dass wenn das SEPA Mandat nicht unterschrieben ist, dass dann die Widerspruchsfrist für den Bürger von 8 Wochen auf 13 Monate steigt. Gerade bei möglichen Insolvenzverfahren kann dies finanzielle Risiken mit sich bringen. Deswegen wird bei der Umstellung auf SEPA versucht viele Unterschriften im Original einzuholen. ABER: Das gleiche Probleme gab es auch schon im Einzugsverfahren. Auch hier galt die Einzugsermächtigung nur mit Originalunterschrift. Ohne Originalunterschrift hätte man nicht einziehen dürfen. Nur wurde das nicht beachtet. Wenn es dann zur Insolvenz kam, dann flog einem das auch regelmäßig um die Ohren. Hier wird also unter dem Deckmantel "SEPA" auf eine Originalunterschrift gedrängt, die aber schon lange vorher hätte vorliegen müssen. Auch deswegen kam SEPA in Verruf, obwohl das überhaupt nicht stimmt. Hier werden nur Versäumnisse der Vergangenheit bereinigt. Wobei ich zugebe, dass SEPA in anderen Teilbereichen, das Leben nicht unbedingt erleichtert, aber das würde jetzt hier an dieser Stelle am Bedarf vorbeigehen und betrifft auch die Feuerwehr nicht direkt. Soweit mal zu SEPA. Zusammenfassend kann man festhalten. Die Geschichte mit dem SEPA Mandat bei der KFZ Steuer ist ärgerlich, aber sollte eine Kommune nicht besondere Probleme bereiten. Es ist möglich, auch wenn sich die Kasse dagegen wehren wird. Möglich ist natürlich, dass es eine interne DA gibt und dann die Zustimmung vom Bürgermeister erforderlich wird, aber das ist dann eine interne Regelung. MfG Michael
Geändert von Michael M. [12.02.14 21:27] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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