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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Neues von der Zulassungsstelle...Probleme durch SEPA-Lastschrift | 20 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 B.8, Ratingen / NRW | 783146 | ||
| Datum | 12.02.2014 19:53 MSG-Nr: [ 783146 ] | 4753 x gelesen | ||
Das ist leider nicht mehr Sache des Halters. Seit irgend wann im letzte (?) Jahr kannst Du als Halter ein Fahrzeug nur noch zulassen, wenn Du dazu eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilst. Ohne Einzugsermächtigung keine Zulassung! Jetzt hat zumindest unsere Zulassungsstelle für "unsere" Behördenfahrzeuge da nicht weiter nach gefragt sondern hat das wie bisher abgewickelt. Das macht sie aber seit Anfang des Jahres nicht mehr. Und da ist es völlig unerheblich, dass SO.KFZ FEUERWEHRFZ steuerbefreit sind. Gruß Michael Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. | ||||
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