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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Einsatz: Wer hat das sagen und wer darf übernehmen? | 29 Beiträge | ||
| Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 783121 | ||
| Datum | 12.02.2014 10:23 MSG-Nr: [ 783121 ] | 5800 x gelesen | ||
Hallo Volker, Geschrieben von Volker L. Einspruch euer Ehren ! den darf/ muss ich auch erheben... :-) Geschrieben von Volker L. WFen sind u.a. die Flughäfen Frankfurt, Düsseldorf, Nürnberg, München. (ich beziehe mich nur auf diese WFen, da ich die Häuptlinge dort kenne). Das stimmt durchaus, und diese (!) Feuerwehren sind sowohl materiell wie auch personell gut ausgestattet. Wobei auch diese WF bei bestimmten Einsatzstichworten Unterstützung "von außen" erhalten (für die WF am Flughafen München kann ich das sicher sagen, für die anderen nehme ich das jetzt einfach mal an). Aber Geschrieben von Volker L. Auf dem Vorfeld hat die örtliche FF eh' nichts zu suchen und ist dafür weder ausgebildet noch ausgerüstet und im Gebäudebrandschutz auf dem Flughafen ist das auch keine Popelangelegenheit... diese Aussage ist schlichtweg zu pauschal! Bei uns im Landkreis ist die WF am Sonderflughafen auch für den Gebäudebrandschutz zuständig, weil einzelne Gebäude schlichtweg innerhalb der Hilfsfrist nicht von den kommunalen Feuerwehren erreicht werden können. Mit einer Regelstärke von 8 FM zzgl. 1 Zentralist (jeweils in 24 h-Besetzung) zzgl. 2 FM im Tagdienst und einer nebenamtlichen Löschgruppe während der Woche (Mo-Fr jeweils 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr?) ist ab einer bestimmten (im voraus definierten) Einsatzlage zwingend Unterstützung von außen erforderlich - das beginnt regelmäßig spätestens bei den Einsatzstichworten B3, Person eingeklemmt und Luftnotlage B. Nachts und am Wochenende (wo teilweise auch Flugbetrieb stattfindet), wenn auf die nebenamtlichen Einsatzkräfte nicht zurückgegriffen werden kann, sieht das nochmal anders aus! Ein Teil der externen Kräfte hat die erforderliche Sicherheitsbelehrung, die KBI sogar generelle Zutrittsberechtigung auf das Flughafengelände. Die turnusmäßig vorgeschriebenen Übungen (für den Flugbetrieb) finden daher stets auch unter Einbeziehung externer Kräfte (je nach Einsatzstichwort => umliegende Feuerwehren) statt. Es kann also funktionieren, wenn man möchte! Wobei es bislang nie ein Problem gab, wer die (Feuerwehr-)Einsatzleitung hat... bei entsprechend "großen" Lagen gibt es dann in aller Regel ohnehin "Koordinierungsbedarf", und ein ÖEL nach Art. 15 BayKSG benannt. Geschrieben von Volker L. Dafür bildet sich die Vorfeldlöschgrupep eien Flughafens auch nicht ein Tierrettung aus brennenden Scheunen zu machen.... Die WF fährt bei uns auch manchmal nach außen zur Unterstützung, z.B. bei Wald-/ Flächenbränden mit einem FLF. Auch bei Gefahrgut-/ Strahlenschutzeinsätzen wäre dies denkbar. Parallel besetzt dann aber eine "freiwillige" Löschgruppe die dortige Wache um den Gebäudebrandschutz mit abzudecken... Gruß Markus | ||||
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