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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
RubrikEinsatz zurück
ThemaEinsatz: Wer hat das sagen und wer darf übernehmen?29 Beiträge
AutorDani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz783076
Datum11.02.2014 20:28      MSG-Nr: [ 783076 ]6825 x gelesen

Hallo,

ist zwar nicht NRW aber vielleicht interessant.


§ 24 Abs. 4 LBKG RLP
(4) In Betrieben mit einer Werkfeuerwehr hat der Leiter der Werkfeuerwehr die Einsatzleitung. Wird neben der Werkfeuerwehr eine Berufsfeuerwehr eingesetzt, so bilden sie eine gemeinsame Einsatzleitung, deren Führung bei hauptberuflicher Werkfeuerwehr bei deren Leiter, sonst bei dem Leiter der Berufsfeuerwehr liegt. Der Bürgermeister kann sich selbst die Einsatzleitung vorbehalten oder einen anderen damit beauftragen, wenn Gefahren für die Allgemeinheit drohen.

Würde alle deine Fragen für RLP klären.

Daniel

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