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1. Brandinspektor
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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
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ThemaEinsatz: Wer hat das sagen und wer darf übernehmen?29 Beiträge
AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen783073
Datum11.02.2014 20:05      MSG-Nr: [ 783073 ]7498 x gelesen

Naja, ein BI wird dort wohl kaum Einsatzleiter machen.
Eher BIV im Schadensfall.
Aber da mein Bezug aufs FSHG war, ist wohl die FF/BF in NRW zuständig, sofern mit- oder dazualamiert.

By the Way, in Hessen bleibt die Einsatzleitung auch bei der WF.

Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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