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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaAlternative Ölspurbeseitigung19 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.782689
Datum05.02.2014 14:55      MSG-Nr: [ 782689 ]2573 x gelesen

Geschrieben von Christian F.Wenn die betroffenen Kommunen das nicht weiter eskalieren sind sie doch selbst schuld. Man gibt sich ja auch nicht mi dem Urteil des AG zufrieden.
Naja, ich bin so sechs bis sieben mal im Jahr beim AG. Fast nur aufgrund Strafanzeigen wegen Betruges (als Zeuge - erwähne ich mal sicherheitshalber). Bisher musste ich mich noch nicht bei einer höheren Instanz melden. Mag vielleicht auch an der Klientel liegen.

Geschrieben von Christian F.Davor ist es schlicht eine Straßenverunreinigung, zu deren Beseitigung in der Reihenfolge

1. der Verursacher
2. der Straßenbaulastträger
3. im Rahmen der allgemeinen Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr die Polizei

zuständig ist.

Ist ja auch so erst einmal nichts gegen einzuwenden. Aber wen schickt denn die Polizei in einem Flächenland wie Niedersachsen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr? Das mag auch ganz tolles Organisationsverschulden der Länderinnenminister sein. In der Praxis steht dann aber trotzdem erst mal wieder Feuerwehrs vor Ort. Da ruft Pol-Leitstelle bei FEL an und die alarmiert uns. Fertig. Streife - wohlgemerkt eine - kommt in zwanzig - achtzig Minuten. Wir hatten auch schon mal ein BePo-Fahrzeug von weit entfernt, dass von einem Fußballspiel abgezogen wurde, als Ansprechpartner vor Ort.

Und ja, wir können da ganz toll absperren. Funktioniert aber bei 800 Meter innerstädtischer Lage wirksam nur, wenn ich noch zwei weitere Feuerwehren dazu hole. Da sind zuviele Einfahrmöglichkeiten. Und welche Wirkung Pylonen und Flatterband haben, wissen wir beide.

Geschrieben von Christian F.Mit der Begründung die das VG zur Ölspur gewählt hat kann man genausogut beim nächsten Blitzeis die Feuerwehr zum Streuen von Salz alarmieren,[...]
Aufgrund der Witterung muss der KFZ-Fahrer aber eher damit rechnen, dass es dazu kommt. Hier gibt es Indizien. Bei einer Ölspur eher nicht. Genauso sollte man wissen, dass beim Sturm Äste auf der Straße und bei Starkregen die Fahrbahn überflutet werden kann. Auch hier sollten äußerliche Bedingungen maßgeblich auf das Fahrverhalten einwirken.

Mit einem Hindernis muss ich jederzeit rechnen und bremsbereit sein. Wenn ich jetzt noch latent mit einem Haftungsverlust rechnen muss, dann tuckern hier demnächst alle mit 30 km/h über die Straße.

Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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