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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Alternative Ölspurbeseitigung | 19 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 782679 | ||
Datum | 05.02.2014 13:33 MSG-Nr: [ 782679 ] | 2673 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian F.
Dann nenne mir doch bitte eine für Niedersachsen übertragbare, höherrichterliche Entscheidung. Blöd ist es nämlich, wenn ich mich vor einem Verwaltungsgericht mit den Worten "Der Herr Fischer aus dem Feuerwehrforum hat aber gesagt, ..." rechtfertigen muss. Geschrieben von Christian F. Ach ja. Und falls unsere "Lobbygruppen" in Form der Grüßgottonkelverbände mal was sinnvolles tun wollen, dann sorgen sie schlicht dafür, dass in den jeweiligen Landesgesetzen klar gestellt wird, dass die Beseitigung von Straßenverunreinigungen (durch was auch immer) keinen Unglücksfall i.S.d. Gesetzes darstellt... Aha, Rechtslage unklar, aber angegebenes Urteil ist auch doof, mit dem Hinweis das man es nicht ernst nehmen muss. Cool! Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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