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Staffellöschfahrzeug
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
1. Atemschutz
2. Angriffstrupp
Wassertrupp
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Wassertrupp
Atemschutzgeräteträger
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaMassenaustritt Sunthausen - Die Welt als Geisel 02/1483 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen782663
Datum05.02.2014 11:40      MSG-Nr: [ 782663 ]39796 x gelesen
Infos:
  • 09.11.14 Alle Beiträge des Südkuriers zum Thema

  • Geschrieben von Christian B.Ich schätze mal wenn, kriegen die maximal StLF oder ein TSF-W. Wenn sich bei einer Staffel ein A-Trupp und ein Si-Trupp mit PA ausrüstet, der Einheitsführer erkundet bleibt noch ein Maschinist der munter Leitungen rollen kann, Pumpe in Betrieb nimmt, Fahrzeug absichert, eventuell die Leiter vom Dach holt, ... darf. Da ist der Innenangriff ja der reinste Urlaub gegen.

    Naja, so wirds da nicht ablaufen. Auf der Anfahrt klar, alle 4 Mann Masken auf. Vor Ort dann AT ausrüsten, WT WV aufbauen. Dann erst WT ausrüsten. Anders stehen sich nämlich die 4 AGT auch gegenseitig im Weg... Ist ungefähr so, wie mit 4 PA in einer Reihe in der Kabine. Wenn sich da alle gleichzeitig ausrüsten wollen, gibts Krieg ;-)

    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach

    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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