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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt: Verwendung der Signalanlage per Dienstanweisung verboten | 39 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Erkrath / Nordrhein-Westfalen | 782587 | ||
Datum | 04.02.2014 16:47 MSG-Nr: [ 782587 ] | 12118 x gelesen | ||
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Geschrieben von Peter L. Genau diese werden seltenst bei so etwas tätig, genau deshalb die Frage.Solche Instutionen brauchen zwei Dinge um tätig zu werden: eine Rechtgrundlage (wie jede andere Behörde auch) und die Kenntnis von einem Sachverhalt (wie jede andere Behörde auch). Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | ||||
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