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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaDruckwasserdichte Steckverbindungen.... neue UVV-Vorgaben!41 Beiträge
AutorHans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen782103
Datum29.01.2014 17:08      MSG-Nr: [ 782103 ]9239 x gelesen
Infos:
  • 29.01.14 FUK-Empfehlung zu druckwasserdichten Steckverbindungen (IP 67)
  • 29.01.14 Was bedeutet IP-Schutz ?

  • Hallo,
    Geschrieben von Ulrich C.
    Auch technisch bzw. für die Geräteprüfung ist der Austausch von Steckern allerdings nur auf den ersten Blick problemlos.
    Ich muß hier etwas widersprechen. Ich beziehe mich mal ausnahmslos auf:
    DIN EN 60745 - Handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge -Sicherheit -Teil 1...
    Es gibt natürlich noch weitere Teile 2, die sich mit Zusatzforderungen der unterschiedlichen Gerätearten beschäftigen. Tlw. gilt auch noch DIN EN 50144 mit seinen Teilen.

    Der Netzanschluß ist durch die Bewegungen und evtl. versehentlicher Zerstörung natürlich besonders berücksichtigt. Kein Mensch kann erwarten, das in allen Ecken der Welt ein "Erstausrüsterkabel" schnell zur Verfügung steht. Deshalb sind Anforderungen gestellt, die für Netzanschluß, Zugentlastung, Knickschutz usw. auch andere (zulässige!) Kabel möglich machen. Dazu gehört auch das Auswechseln des Steckers. Es gibt ja auch den Reparaturfall. Deshalb ist es zulässig einen Schukostecker an ein Gerät der SKII anzubringen. Allerdings darf der Schutzleiter nicht benutzt werden. D.h. er ist im Kabel schon nicht vorhanden oder im Gerät muß er so befestigt und isoliert werden, das er auch mit nichtberührbaren, betriebsisolierten, leitfähigen Teilen nicht in Berührung kommen darf.
    Das ein Stecker für eine höhere IP-Schutzklasse auch mit dem Kabel korrespontieren muß um den IP-Schutzgrad zu erreichen ist ja wohl klar. Genau so muß ein "Ersatzkabel" den Anforderungen der Gerätenorm(en) (s.o.) entsprechen. Es ist nicht generell H07R... gefordert, aber natürlich vorteilhaft. Ohne alles im Kopf zu haben, sind bis 10A Nennstrom glaub ich 1mm^2 zulässig, erst darüber ist 1,5mm^2 erforderlich. Liegt aber auch an der geringen Länge von Netzanschlußleitungen.
    (Anm.: in den USA ist trotz 110V und SKII häufig ein Schutzleiteranschluß an ein betriebsisoliertes, nichtberührbares, leitfähiges Teil gefordert! - also es spinnen manchmal nicht nur die "Engländer"... ;-)))

    Viel interessanter halte ich in den Zusammenhang aber: Alle (also mind. 98%) aller "handgeführten ..." haben selbst nur IP20! - d.h. Schutz gegen Feuchtigkeit = 0!!!
    Unsere Bohrer, Hämmer, Sägen und Schleifer dürfen also bei Regen nicht im Außenbereich benutzt werden. Oder unter der Gefahr vom Löschstrahl partiell oder temporär getroffen zu werden...
    Und jetzt? - Ein Stecker IP67 hebt die IP-Klase des Gerätes auch nur um 0!

    Anm.: Natürlich gäbe es heute technische Lösungen, aber...

    ...es geht auch nicht immer um die Gefahr des elektrischen Schlages (Schutztrennung ist ja vorgesehen) vor Ort, es geht auch um die Sicherheit des Gerätes als solches im Sinne des bestimmungsgemäßen Gebrauches hinterher.

    mkg hwk

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