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Geräteraum, insbesondere Geräteraum Rückseite
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaDruckwasserdichte Steckverbindungen.... neue UVV-Vorgaben!41 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW782091
Datum29.01.2014 15:06      MSG-Nr: [ 782091 ]9836 x gelesen
Infos:
  • 29.01.14 FUK-Empfehlung zu druckwasserdichten Steckverbindungen (IP 67)
  • 29.01.14 Was bedeutet IP-Schutz ?

  • Hallo,

    weitere Betrachtungen auch mit Hinweisen von hier führen zu Folgendem:

    Auch technisch bzw. für die Geräteprüfung ist der Austausch von Steckern allerdings nur auf den ersten Blick problemlos. Das gilt z.B. für zweiadrige Leitungen ("Euro-Stecker", "Konturen-Stecker") von Geräten ohne Schutzleiter. Die unten beschriebene Problematik mit Schuko-Steckern in der automatisierten Elektroprüfung kann natürlich auch bei "druwadi" (IP 67) Steckern auftreten, die künftig auch an zweiadrige Leitungen geschraubt werden müssen, wenn die auf Einsatzfahrzeugen verlastet sind, weil das ja sicherer sein soll...
    http://www.elektrofachkraft.de/fachwissen/fachartikel/technik/euro-oder-schuko-stecker-bei-2-adrigen-leitungen-von-schutzisolierten-geraten/

    Liegt natürlich alles an "ungeeigneten" Prüfmethoden, oder unkundigen Prüfern.... Wenn aber schon die Industrie die Probleme hat, dann erwarte ich gerade bei der Geräteprüfung erfahrungsgemäß für die Fw noch viel mehr! Gerade bei den großen Wehren (wo es zu viele Geräte für den ehrenamtlichen aber sachkundigen FF-Elektromeister gibt, und die "eingewiesenen" Geräteprüfer schnell überfordert sind)...

    Für den Fahrzeugausbau bedeutet das m.E., dass ALLE 230-V-Ladegeräte die entweder im Bereich des Pumpenraums oder am Boden eines Geräteraumes sind und nicht SICHER vor Wasserstrahl (z.B. im Bereich GR - und daneben - beim Kuppeln oder Entwässern o.ä.) bzw. vor "Pfützen" am Boden des Geräte- oder Staufaches (Regen, undichter Schlauch) usw. geschützt sind, künftig
    - anders zu verbauen sind und/bzw.
    - wenn Steckdosen/Stecker verwendet werden, die ggf. auch IP 67 sein müssen.
    Mindestens muss m.E. aber jeder Anwender eine Gefährdungsbeurteilung schreiben, wenn er das nicht macht - und zwar für jedes Fahrzeug bzw. jeden Fahrzeug-/Ausbautyp.

    Außerdem müssen natürlich auch alle Stecker z.B. an eingeschobenen hydraulischen Rettungsgeräten entsprechend umgebaut werden, wenn sie aus dem Fahrzeug entnommen werden können, weil dann könnten die ja auch entnommen und vor Ort abgesetzt betrieben werden - im Regen....
    Das wiederum hat Folgen für den Einbau der Dosen bzw. Stecker, weil die nötigen Stecker/Dosen in IP 67 einiges mehr Platz brauchen.

    Übrigens müssen dann natürlich auch alle in den letzten Jahren gekauften Schutzschalter (PRCD-S bzw. PRCD-K) umgebaut oder ausgetauscht werden, sofern sie nicht schon IP 67 sind, zumindest auf der Kupplungsseite und auch auf der Steckerseite, wenn sie als "-K" auch an Stromerzeugern mit Schutztrennung eingesetzt werden sollen.


    1. Schön wäre jetzt, wenn sich mal jemand hinsetzen würde und zu dem Thema eine umfassende Gefährdungsbeurteilung mit allen denkbaren Zuständen schreibt, Basis hat dafür die FUK-Einschätzung der Gefährdung zu sein. Bin gespannt, ob wir danach noch außer Tauchpumpen Elektrogeräte im Einsatz einsetzen dürfen und wie wir die Thematik Ladegeräte (230 V im Aufbau) angehen....
    2. Ich hoffe, dass die Unfallkassen eine Handreichung für den Umbau und die folgende Prüfung der Geräte erarbeiten werden.

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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