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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerschein ab wann? | 2 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8O., Schöngeising / Bayern | 782011 | ||
Datum | 29.01.2014 06:50 MSG-Nr: [ 782011 ] | 809 x gelesen | ||
Meines Wissens handelt es sich beim begleiteten Fahren um keine eigene Führerscheinklasse, sondern sie gehört zur Klasse B dazu. Somit sollte also auch das begleitete Fahren zu der Frist von 2 Jahren zählen. Das ist zumindest das, was ich noch weiß, als dieses Thema in diversen Medienberichten und Internetforen rumschwirte. Für absolute Sicherheit würde ich lieber bei der Fahrerlaubnisbehörde nachfragen.
Geändert von Stefan O. [29.01.14 06:55] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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