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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaVerbeamtung trotz Vorstrafe?13 Beiträge
AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt781873
Datum27.01.2014 15:38      MSG-Nr: [ 781873 ]4862 x gelesen

Teilweise musst Du als Bewerber einen Auszug aus dem BZRG über Deine Person mitliefern. Daher brauchen die nicht unbediingt selbst Zugriff.

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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