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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Verbeamtung trotz Vorstrafe? | 13 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8O., Schöngeising / Bayern | 781854 | ||
Datum | 27.01.2014 11:49 MSG-Nr: [ 781854 ] | 6142 x gelesen | ||
Meine Verbeamtung (in der Verwaltung) liegt schon ein wenig zurück, aber es wurde damals ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister angefordert. Meines Wissens ist ein Eintrag im Bundeszentralregister für eine Beamtentätigkeit hinderlich. Ich würde auf alle Fälle bei der Personalabteilung der Stadt anrufen und mich erkundigen. | ||||
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