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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrmann (Betreuer in der Jugendfeuerwehr) wollte Kind zum Sex überreden ![]() | 45 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 781838 | ||
Datum | 26.01.2014 23:21 MSG-Nr: [ 781838 ] | 12110 x gelesen | ||
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Hallo zusammen, Geschrieben von Christian F. Woher soll der Richter (oder sonst eine Stelle) wissen, dass jemand bei einer FF Dienst tut (egal ob als Ehrenbeamter oder als einfacher Löschknecht?). In dem (aus Verteidigersicht ;-) zu viel "geredet" wird. Z.B. in einer Hauptverhandlung die Umstände der Tat aufgeklärt werden, woher man sich kennt usw. Da kann ein unbedachtes Wort in so einem Zusammenhang schnell für das Gericht zu Informationen führen, die dann weiter im Rahmen der sog. MiStra (Mitteilungen in Strafsachen) an andere Behörde mitgeteilt werden. Geschrieben von Christian F. Mal Hand aufs Herz. Wer fordert bei Neueintritten (auch aus der JF) einen Auszug aus dem Bundeszentralregister an? Die Stadt Köln seit Jahren für jede Aufnahme in die FF. Das Zeugnis beantragt der Interessent selber beim Amt durch Vorlage eines Schreibens der Stadt, damit ist es für ihn kostenlos (ob auch für die Stadt weiß ich nicht). Das Führungszeugnis geht direkt an die Feuerwehr. Alle Jugendfeuerwehrbetreuer bzw. die, die es werden wollen, müssen ein sog. erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Das fordern sie wiederum selber an, bekommen es aber nach Hause geschickt und können dann entscheiden, ob sie es vorlegen, oder nicht. Wenn nicht wird man naturgemäß kein Betreuer. Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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