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| Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
| Thema | KM Stand Eurer Fahrzeuge/Neubeschaffung eines guten Gebrauchten | 18 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8R., Erkrath / Nordrhein-Westfalen | 781620 | ||
| Datum | 23.01.2014 16:51 MSG-Nr: [ 781620 ] | 3603 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael R. Was hat der Unterfahrschutz mit dem zGG zu tun ?§ 32b Unterfahrschutz StVZO (4) Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t müssen mit einem vorderen Unterfahrschutz ausgerüstet sein, der den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.Wobei ich mich frage, wo das Fzg der Güterbeförderung dient... Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.
Geändert von Christian R. [23.01.14 16:52] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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