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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrmann (Betreuer in der Jugendfeuerwehr) wollte Kind zum Sex überreden | 45 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 781374 | ||
Datum | 20.01.2014 21:03 MSG-Nr: [ 781374 ] | 12132 x gelesen | ||
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Geschrieben von Uwe S. Ich gehe davon aus, dass es technisch recht einfach möglich wäre einen Mechanismus zu definieren, der zum 01.01 jeden Jahres die Mitgliederliste mit dem Bundeszentralregister abgleicht und bei definierten Beanstandungen eine Rückmeldung bringt. So einfach ist das nicht. i.d.R. dürfen Behörden nicht ohne rechtliche Grundlage oder ohne Einverständnis des Abgefragten diese Informationen einholen. Geschrieben von Uwe S. - Bekommt "die Basis" das mit, so werden einige Mitglieder es als Misstrauensansage werten. Vermutlich. Das ist das selbe Problem wie bei den Führerscheinen. Auch da ist die Frage, wer wie oft wirklich die Führerscheine seiner Fahrer körperlich kontrolliert. Geschrieben von Uwe S.
Ja, und da sind wir beim selben Problem wie bei den von mir angesprochenen 60 Tagessätzen. Entweder man zieht so eine Grenze ein, oder man muss noch die diversen möglichen Deliktsfelder gegeneinander abgrenzen. Geschrieben von Uwe S. - Der Verwaltungschef muss befürchten, dass das bei einer größeren Gemeinde für einen Mitarbeiter x % der Arbeitsleistung bindet. Wie Du bereits geschrieben hast. Alles eine Frage der EDV. Spannend ist, ob die Gemeinde an das Zentralregister eine Gebühr bezahlen muss. Ich jedenfalls muss immer an die Gemeinde eine bezahlen... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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