News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrmann (Betreuer in der Jugendfeuerwehr) wollte Kind zum Sex überreden | 45 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 781370 | ||
Datum | 20.01.2014 20:46 MSG-Nr: [ 781370 ] | 12188 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Christian F. Wenn man das mit in die Beurteilung der "Dienstfähigkeit" einschließen will, dann muss man einen regelmäßigen Abgleich mit dem Bundeszentralregister etablieren (d.h. jährlich Anfrage des Führungszeugnisses zur Vorlage bei Behörden), den die Gemeinde für durchführt. Ich gehe davon aus, dass es technisch recht einfach möglich wäre einen Mechanismus zu definieren, der zum 01.01 jeden Jahres die Mitgliederliste mit dem Bundeszentralregister abgleicht und bei definierten Beanstandungen eine Rückmeldung bringt. Es stellt sich nur die Frage, wer sich traut, den Stein ins Rollen zu bringen. - Bekommt "die Basis" das mit, so werden einige Mitglieder es als Misstrauensansage werten. - Der Feuerwehr-Häuptling muss befürchten, dass ihm ggf. der eine oder andere gute FA verloren geht, da eine einzelne "Sünde" durchschlägt [1]. - Der Verwaltungschef muss befürchten, dass das bei einer größeren Gemeinde für einen Mitarbeiter x % der Arbeitsleistung bindet. Und wenn so ein Mechanismus mal einige Jahre ohne Beanstandung durchgelaufen ist, kommt die Projektgruppe "Verschlankung der öffentlichen Verwaltung" darauf, dass der Mechanismus doch eigentlich überflüssig ist ... Und schon sind wir wieder am Anfang angekommen. [1] Ich will nicht alle Straftaten relativieren, ich kann mir aber vorstellen dass in Einzelfällen eine Verurteilung erfolgte, obwohl der "Typ dahinter halbwegs ok ist". [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|